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   BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 45/09 B   

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https://dejure.org/2010,16543
BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 45/09 B (https://dejure.org/2010,16543)
BSG, Entscheidung vom 03.02.2010 - B 6 KA 45/09 B (https://dejure.org/2010,16543)
BSG, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - B 6 KA 45/09 B (https://dejure.org/2010,16543)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 SGG, § 118 Abs 1 S 1 SGG, § 411 Abs 3 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsgericht - Beurteilung der Verordnungsfähigkeit von umstrittenen Präparaten nur auf der Grundlage von Sachverstand in medizinischer Hinsicht - Beweiserhebung und -verwertung nach gesetzlichen Vorgaben - Hinweispflicht bei Anschluss ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 SGG, § 118 Abs 1 S 1 SGG, § 411 Abs 3 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsgericht - Beurteilung der Verordnungsfähigkeit von umstrittenen Präparaten nur auf der Grundlage von Sachverstand in medizinischer Hinsicht - Beweiserhebung und -verwertung nach gesetzlichen Vorgaben - Hinweispflicht bei Anschluss ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren - Bezeichnung des Verfahrensmangels bei der Gewährung angemessenen rechtlichen Gehörs - Beweiserhebung und -verwertung nach gesetzlichen Vorgaben

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsgericht - Beurteilung der Verordnungsfähigkeit von umstrittenen Präparaten nur auf der Grundlage von Sachverstand in medizinischer Hinsicht - Beweiserhebung und -verwertung nach gesetzlichen Vorgaben - Hinweispflicht bei Anschluss ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsgericht - Beurteilung der Verordnungsfähigkeit von umstrittenen Präparaten nur auf der Grundlage von Sachverstand in medizinischer Hinsicht - Beweiserhebung und -verwertung nach gesetzlichen Vorgaben - Hinweispflicht bei Anschluss ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 118 Abs. 1 S. 1; SGG § 62; ZPO § 411 Abs. 3
    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels bei der Gewährung angemessenen rechtlichen Gehörs; Beweiserhebung und -verwertung nach gesetzlichen Vorgaben

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 44/08 R

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Erteilung einer Sonderzulassung als

    Auszug aus BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 45/09 B
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundessozialgerichts (BSG) darf ein Urteil nicht auf tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte gestützt werden, die bisher nicht erörtert worden sind, wenn dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt (BVerfG NJW 2003, 2524; vgl auch BSG, Urteil vom 2.9.2009 - B 6 KA 44/08 R - RdNr 17 mwN, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).

    Wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte, muss vor der den Rechtszug abschließenden Entscheidung ein Hinweis gegeben worden sein (vgl Bundesverwaltungsgericht vom 27.11.2008 - 5 B 54/08 - RdNr 8 mwN, in juris dokumentiert; BSG, Urteil vom 2.9.2009, aaO, RdNr 17).

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R

    Vertragsarzt - Regress - Gemeinschaftspraxis - Haftung aller Mitglieder für

    Auszug aus BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 45/09 B
    Letzteres steht zwar mit der Rechtsprechung des Senats nicht in Einklang (vgl BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 57; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 15, ausdrücklich zur Verordnung von Sprechstundenbedarf), doch hindert das nicht notwendig die Annahme einer Verletzung des Anspruchs auf angemessenes rechtliches Gehör.
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 45/09 B
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundessozialgerichts (BSG) darf ein Urteil nicht auf tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte gestützt werden, die bisher nicht erörtert worden sind, wenn dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt (BVerfG NJW 2003, 2524; vgl auch BSG, Urteil vom 2.9.2009 - B 6 KA 44/08 R - RdNr 17 mwN, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 1/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Bildung engerer Vergleichsgruppen bei Arzt mit

    Auszug aus BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 45/09 B
    Letzteres steht zwar mit der Rechtsprechung des Senats nicht in Einklang (vgl BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 57; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 15, ausdrücklich zur Verordnung von Sprechstundenbedarf), doch hindert das nicht notwendig die Annahme einer Verletzung des Anspruchs auf angemessenes rechtliches Gehör.
  • BVerwG, 27.11.2008 - 5 B 54.08

    Schriftlichkeit als zivilrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung für eine

    Auszug aus BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 45/09 B
    Wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte, muss vor der den Rechtszug abschließenden Entscheidung ein Hinweis gegeben worden sein (vgl Bundesverwaltungsgericht vom 27.11.2008 - 5 B 54/08 - RdNr 8 mwN, in juris dokumentiert; BSG, Urteil vom 2.9.2009, aaO, RdNr 17).
  • BSG, 26.10.2023 - B 9 V 34/22 B
    Damit hat es zugleich eine dem bisherigen Verlauf des Verfahrens widersprechende Beweiswürdigung vorgenommen, die dem Verfahren ohne vorherigen Hinweis eine unvorhersehbare Wende gegeben hat (vgl BSG Beschluss vom 5.6.2023 - B 5 R 26/23 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 26.3.2020 - B 3 P 14/19 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 22 RdNr 6 ff; BSG Beschluss vom 3.2.2010 - B 6 KA 45/09 B - juris RdNr 7; BSG Urteil vom 12.12.1990 - 11 RAr 137/89 - SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23 f = juris RdNr 14) .
  • BSG, 17.12.2020 - B 1 KR 84/19 B

    Kosten für eine stationäre psychotherapeutische Behandlung

    Ein Urteil darf nicht auf tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte gestützt werden, die bisher nicht erörtert worden sind, wenn dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt (vgl BVerfG vom 12.6.2003 - 1 BvR 2285/02 - BVerfGK 1, 211 = NJW 2003, 2524 ; BSG vom 3.2.2010 - B 6 KA 45/09 B - juris RdNr 7 mwN; BSG vom 7.2.2013 - B 1 KR 68/12 B - juris RdNr 8) .

    Soweit die Klägerin auf den Beschluss des BSG vom 3.2.2010 - B 6 KA 45/09 B - juris RdNr 8 verweist, wonach das dortige Berufungsgericht den Kläger spätestens in der mündlichen Verhandlung auf seine vom Gutachten abweichende medizinische Einschätzung hätte hinweisen müssen, legt die Klägerin nicht dar, weshalb die dortigen Ausführungen des BSG auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar seien.

  • BSG, 07.02.2013 - B 1 KR 68/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Allerdings darf ein Urteil nicht auf tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte gestützt werden, die bisher nicht erörtert worden sind, wenn dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt (BVerfG NJW 2003, 2524; BSG Beschluss vom 3.2.2010 - B 6 KA 45/09 B - mwN).
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